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Geburt im Ausland beurkunden lassen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.


Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

Kurztext

  • Geburt im Ausland Beurkundung
  • bei Geburt im Ausland nachträgliche Beurkundung im Geburtenregister möglich
  • nachträgliche Beurkundung nicht verpflichtend: Geburtsurkunden aus dem Ausland werden häufig, insbesondere aus EU-Staaten, anerkannt
  • nachträgliche Beurkundung notwendig für Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
  • Antrag möglich für Person selbst oder für nahe Familienmitglieder in auf oder absteigender Abstammungslinie
  • alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigt vorliegen
  • zuständig: Standesamt am deutschen Wohn oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person

 

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie beantragen die Beurkundung für
    • sich selbst,
    • Ihr Kind,
    • ein Elternteil oder
    • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 80,00
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: EUR 20,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je EUR 10,00)

Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

     

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

     

    Ansprechpartner

    Amt Rantzau - Standesamt

    Chemnitzstraße 30
    25355 Barmstedt
    Tel: +49 4123 688-0   |   Fax: +49 4123 688-144
    E-Mail: info[at]amt-rantzau.de
    Web: www.amt-rantzau.de

    Postanschrift:

    Chemnitzstraße 30
    25355 Barmstedt


    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

    8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Dienstag zusätzlich auch

    14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

    Mitarbeiter (Amt Rantzau - Standesamt)

    Frau PingelIcon Vcard

    Tel: +494123 688-130   |   Fax: +494123 688-167
    E-Mail: pingel[at]amt-rantzau.de
    |   Zimmer: 12  

    Mitarbeiter (Amt Rantzau - Standesamt)

    Frau WeiseIcon Vcard

    Tel: +494123 688-132   |   Fax: +494123 688-167
    E-Mail: weise[at]amt-rantzau.de
    |   Zimmer: 16  


    Kontakt & Öffnungszeiten

    Verwaltungsgemeinschaft
    Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

    Am Markt 1
    25355 Barmstedt

    Telefon: 04123 681-01
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    E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
    De-Mail-Adressen: 
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