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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

Ortsauswahl
25355 Barmstedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.


Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Kurztext

  • Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
  • jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt gemeldet werden
  • das Krankenhaus oder die Einrichtung, in der das Kind geboren wurde, muss die Geburt melden
  • zuständig: das für den Geburtsort zuständige Standesamt

 

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

 

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

 

Ansprechpartner

Amt Rantzau - Standesamt

Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Tel: +49 4123 688-0   |   Fax: +49 4123 688-144
E-Mail: info[at]amt-rantzau.de
Web: www.amt-rantzau.de

Postanschrift:

Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag zusätzlich auch

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

Mitarbeiter (Amt Rantzau - Standesamt)

Frau PingelIcon Vcard

Tel: +494123 688-130   |   Fax: +494123 688-167
E-Mail: pingel[at]amt-rantzau.de
|   Zimmer: 12  

Mitarbeiter (Amt Rantzau - Standesamt)

Frau WeiseIcon Vcard

Tel: +494123 688-132   |   Fax: +494123 688-167
E-Mail: weise[at]amt-rantzau.de
|   Zimmer: 16  


Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

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Freitag08.00-12.30 Uhr

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Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

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