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Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen

Die Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie, die an einen Gaststättenbetrieb angeschlossen ist, kann auf Antrag übernommen werden.


Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.

Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Leistung "Sondernutzungserlaubnis übernehmen: Gaststättenbetrieb Außengastronomie" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.

Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.

 

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Maßstabsgerechter Lageplan,
  • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen.

 

  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 8 FStrG

§ 21 StrWG

 

Anträge sind formlos zu stellen.

elektronischer Antrag Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein)

Was sollte ich noch wissen?

Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt

Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel: 04123 681-01   |   Fax: 04123 681-260
E-Mail: ordnungsamt[at]stadt-barmstedt.de


Öffnungszeiten:

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag

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Mittwoch - geschlossen

Freitag

08:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag

08:00-12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)

Herr L. FeyerabendIcon Vcard

Tel: 04123 681-163  
|   Zimmer: 0.15  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)

Herr J. FröhlichIcon Vcard

Tel: 04123 681-161  
|   Zimmer: 0.13  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)

Frau A. KosIcon Vcard

Tel: 04123 681-168  
|   Zimmer: 0.14  


Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

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