Einbürgerung
Einbürgerung
Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z.B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
§§ 8, 9, 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Abteilung Zuwanderung und Integration
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:
+49 4121 4502-0
E-Mail:
abh[at]kreis-pinneberg.de
Web:
kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Abteilung Zuwanderung und Integration)
Tel:
+49 4121 4502-2258
|
Fax:
+49 4121 4502-92258
E-Mail:
abh[at]kreis-pinneberg.de
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Zimmer:
1311
Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Abteilung Zuwanderung und Integration)
Tel:
+49 4121 4502-2257
|
Fax:
+49 4121 4502-92257
E-Mail:
m.schoen[at]kreis-pinneberg.de
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Zimmer:
1301
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de