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Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 


Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

Kurztext

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

 

Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs beziehungsweise drei Monaten überschreitet.

 

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

 

Ansprechpartner

VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bürgerbüro

Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel: 04123 681-01   |   Fax: 04123 681-260
E-Mail: buergerbuero[at]stadt-barmstedt.de


Öffnungszeiten:

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Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

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Tel: 04123 681-167  
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Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bürgerbüro)

Frau S. del Alamo ParedesIcon Vcard

Tel: 04123 681-164  
|   Zimmer: 0.02  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bürgerbüro)

Frau C. HoffmannIcon Vcard

Tel: 04123 681-164  
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Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

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