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Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.


Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.

Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.

 

An eine anerkannte Überwachungsstelle.

Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.

DIBT - PÜZ-Stellen

 

§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).

LBO

 

Ansprechpartner

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0  
Web: www.dibt.de


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