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Badegewässerqualität - Kontrolle


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Badewasserqualität an Badestellen wird während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert.


Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.

Öffentliche Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

 

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Badegewässerverordnung

 

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.

Baden in Schleswig-Holstein

 

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0  


Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Aufgrund der aktuelle Corona-Pandemie ist ein Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich.

Es ist zu beachten, dass seit Mittwoch, den 24.11.2021 für die Kreisverwaltung Pinneberg die "3G-Regelung" gilt. Ein Zutritt ist dann nur noch für geimpfte, genesene oder getestete (Selbsttest reicht nicht aus) Personen möglich.

Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen.

Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt)

Herr FlickIcon Vcard

Tel: +49 4121 4502-2293   |   Fax: +49 4121 4502-92293
E-Mail: r.flick[at]kreis-pinneberg.de
|   Zimmer: 3314  


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