Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Bauleitplanung/ Grundstücksangelegenheiten/ Umwelt
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel:
04123 681-01
|
Fax:
04123 681-260
E-Mail:
bauen[at]stadt-barmstedt.de
Web:
www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Bauleitplanung/ Grundstücksangelegenheiten/ Umwelt)
Tel:
04123 681-237
|
Zimmer:
2.06
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76