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Veränderungssperren

Ortsauswahl
25355 Barmstedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Bauleitplanung/ Grundstücksangelegenheiten/ Umwelt

Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel: 04123 681-01   |   Fax: 04123 681-260
E-Mail: bauen[at]stadt-barmstedt.de
Web: www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Bauleitplanung/ Grundstücksangelegenheiten/ Umwelt)

Frau J. JatheIcon Vcard

Tel: 04123 681-237  
|   Zimmer: 2.06  


Kontakt & Öffnungszeiten

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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