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Insolvenzbekanntmachung

Ortsauswahl
25355 Barmstedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.


Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.

 

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.

Gerichtsverzeichnis

 

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.

Justizportal - Insovenzbekanntmachungen

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

 

Ansprechpartner

Amtsgericht Elmshorn

Bismarckstraße 8
25335 Elmshorn
Tel: +49 4121 232-0   |   Fax: +49 4121 232-444
E-Mail: verwaltung[at]ag-elmshorn.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGElmshorn


Amtsgericht Pinneberg

Pascalkehre 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
Tel: +49 4101 503-0   |   Fax: +49 4101 503-262
E-Mail: verwaltung[at]ag-pinneberg.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPinneberg

Postanschrift:

25401 Pinneberg


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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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