Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung
Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.
Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.
An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.
Justizportal - Insovenzbekanntmachungen
Informationen zu Gerichten und Justizbehörden
- Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
- Tiere: Schlachten - Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
- Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Ansprechpartner
Amtsgericht Elmshorn
Bismarckstraße 8
25335 Elmshorn
Tel:
+49 4121 232-0
|
Fax:
+49 4121 232-444
E-Mail:
verwaltung[at]ag-elmshorn.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGElmshorn
Amtsgericht Pinneberg
Pascalkehre 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
Tel:
+49 4101 503-0
|
Fax:
+49 4101 503-262
E-Mail:
verwaltung[at]ag-pinneberg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPinneberg
Postanschrift:
25401 Pinneberg
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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