Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
Direkt online beantragen:
Fischereilicher Hegeplan online genehmigenSind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Kurztext
- Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
- Hegeplan für den Fischbestand sowie für die Gewässerfauna und -flora
- Gemeinsame Hegepläne unter Inhabern benachbarter Fischereirechte möglich
- Zuständig: obere Fischereibehörde
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
- Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
- Fischereiaufwand
- Fänge
- Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
- Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
- Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
- Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
- Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.
Voraussetzungen
- Ausübung der Fischereirechte
- Offenes Gewässer
- Antragsformular
- Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Gewerbe anmelden
- Grundsteuer
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
|
Fax:
+49 4347 704-116
E-Mail:
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76