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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Datum: Mo, 04.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerhorn
Ort: Am Beek 3, 25364 Westerhorn

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3     Niederschrift über die Sitzung vom 06.09.2023  
SI/PWVW/0053/23  
Ö 4     Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5     Anfragen an die Verwaltung      
Ö 6     Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 7     Mitteilungen und Anfragen      
Ö 8     Bebauungsplan Nr. 16 "Alte Gärtnerei" für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenwegs" sowie 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerhorn; hier a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2023-539  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 16 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerhorn r das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenwegs"  verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 16 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenwegs", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

   
    06.12.2023 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 23 - zurückgestellt
   
   
    21.12.2023 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 16 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenwegs"  verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 16 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenwegs", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Auf Nachfrage wird von Investorenseite berichtet, dass die entsprechenden Bauanträge nach jetzigem Zeitplan im Januar bei der Bauaufsicht des Kreises eingereicht werden sollen. Mit einem Baubeginn ab Juli 2024 und einer Bauzeit von 18 Monaten wird gerechnet. Abschließend wird investorenseitig die Umsetzung des Bauprojektes nochmals zugesagt.
 

Ö 9     Antrag auf Errichtung einer Fußgängerampel  
VO/2023-495  
Ö 10     Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 11     Bebauungsplan Nr. 16 "Alte Gärtnerei" für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenweges"; hier: Städtebaulicher Vertrag zum Bodenmanagement      
N 12     Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Westerhorn; hier: Städtebaulicher Vertrag      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
N 14     Bauanträge      
Ö 15     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
               

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