Aus der Nelke-Stiftung werden im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich rd. 15.000,00 € ausgezahlt. Entsprechende Anträge sind bis zum 31.03.2025 bei der Stadt Barmstedt einzureichen. Nähere Auskünfte erteilt Frau Riepen unter 04123 681-207.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Sie unterstützt nur Maßnahmen in der Stadt Barmstedt. Die Stiftungsmittel der Nelke-Stiftung stellen keine laufenden jährlichen Förderungen dar.
Zwecke der Stiftung sind
1. Die Beschaffung von Mitteln
a) zur Förderung der Jugendarbeit
b) zur Förderung der Altenhilfe
c) zur Förderung der Erziehung, Bildung und Ausbildung
d) zur Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nrn. 1 und 2 AO
e) zur Förderung des Sports
f) zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie
g) zur Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankensdurch eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO);
2. die unmittelbare Förderung der unter Nr. 1 Buchstaben a) bis g) aufgeführten Zwecke.
Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung (einsehbar im Bereich Satzungen / Ortsrecht) ein Rechtsanspruch auf Leistungen nicht zu.
Die Auszahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt grundsätzlich nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Zahlungen von Teilbeträgen können auf begründeten Nachweis bis zur Höhe von 60 % des bewilligten Zuwendungsbetrages geleistet werden.
Die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Zuwendungen ist von den Zuwendungsempfängern innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Maßnahme nachzuweisen. Bei zweckfremder Verwendung sind die Mittel zu erstatten.