Die Stadtvertretung hat im Jahr 2025, auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft Innenstadt, nach Vorberatung im Bauausschuss, die Einführung einer zeitlichen Beschränkung der Parkflächen in der Reichenstraße und auf dem Parkplatz Am Markt/Kuhberg beschlossen.
Die Begrenzung der Parkdauer (1h) wird in die Halteverbotszone (20-er Zone), im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie samstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, mit aufgenommen werden. Der Parkplatz „Kleiner Marktplatz“ wird ebenfalls von der Parkdauerbeschränkung erfasst. Eine Umsetzung der Beschilderung erfolgt in den nächsten Tagen durch den Barmstedter Bauhof.
Eine umfassende Befragung der Gewerbetreibenden in der Barmstedter Innenstadt hat gezeigt, dass eine vollständige Sperrung für den Autoverkehr nicht umsetzbar ist. Für viele Betriebe bleibt die gute Erreichbarkeit mit dem Auto ein entscheidender Faktor. Gleichzeitig besteht ein deutliches Problem: Die wenigen vorhandenen Parkplätze, insbesondere in der Reichenstraße, sind häufig über längere Zeit belegt, da bislang keine zeitliche Begrenzung besteht. Dadurch haben Kundinnen und Kunden mit kurzen Erledigungen oft Schwierigkeiten, einen freien Parkplatz zu finden.
Um dieser Situation entgegenzuwirken, wurde die Parkdauerbegrenzung von 60 Minuten eingeführt. Ziel der Maßnahme ist es, die Verfügbarkeit von Kurzzeitparkplätzen zu verbessern und so den Zugang zu den Geschäften zu erleichtern. Gleichzeitig soll die Kundenfrequenz in der Innenstadt gesteigert und die lokalen Gewerbetreibenden unterstützt werden.
