Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Nutzungsantrag Archiv

Nutzungsantrag Archiv

Angaben zur Person
Ihre Anfrage
Angaben zur Nutzung
Datenschutz und Archivrecht
Die folgenden Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen: Zur Angabe der im Formular vorgesehenen Daten bin ich rechtlich nicht verpflichtet. Mir ist jedoch bekannt, dass der Antrag nur beschieden werden kann, wenn ich die für die Bearbeitung notwendigen Auskünfte gemacht habe. Ich bin darüber informiert, dass die von mir angegebenen Daten auf der Grundlage der jeweils geltenden archivrechtlichen Bestimmungen ausschließlich für Zwecke des jeweiligen Archivs im Zusammenhang mit der Archivgutnutzung gespeichert und ausgewertet werden. Mir ist bekannt, dass ich das Recht auf Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten, über den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie über die Herkunft der Daten habe. Die folgenden Informationen zum Datenschutz wurden mir zugänglich gemacht: Rechtsgrundlagen zum Datenschutz Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz - LDSG) vom 2. Mai 2018 EU-Datenschutz-Grundverordnung VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Ich bestätige, dass ich von den Regelungen der Archivsatzung des Gemeinschaftsarchivs, der Gebührenordnung sowie den folgenden Verpflichtungen Kenntnis genommen habe, und erkenne sie an. Ich verpflichte mich, bei Verwertung von Erkenntnissen aus Archivgut die Rechte und schutzwürdigen Belange von Personen sowie die Verwertungsrechte im Hinblick auf Reproduktionen aus Archivgut zu wahren und für deren Verletzung zu haften. Weiterhin verpflichte ich mich, von Druckwerken, die unter maßgeblicher Nutzung von Archivalien dieses Archivs entstanden sind, ein kostenloses Belegexemplar abzugeben, soweit das für das Archiv vorgeschrieben ist. Außerdem verpflichte ich mich zur Einhaltung der mir durch das Archiv erteilten Auflagen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen und Verpflichtungen stelle ich das Archiv von der Haftung frei. Die folgenden Informationen zum Archivgesetz, zu Archivsatzungen und zu Nutzungsordnungen wurden mir zugänglich gemacht: Archivrechtliche Bestimmungen: https://www.arcinsys.de/recht/archivrecht_schleswig-holstein.html

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt
Karte anzeigen

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

für melderechtliche Aufgaben, Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen
Karte anzeigen​​​​​​​

Telefon: 04127 - 977537

Partner