Die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen weist alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf die geltenden Straßenreinigungssatzungen hin. Insbesondere wird darum gebeten, Hecken, Sträucher, Büsche und sonstige Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden, damit diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Die Straßenreinigungssatzungen sind unter der Kategorie Satzung/Ortsrecht der jeweiligen Gemeinde auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft zu finden.
Überhängende Äste und zu weit wachsende Hecken können Gehwege, Straßen sowie Radwege einengen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. Vor allem für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren sowie für Radfahrende können solche Hindernisse zu erheblichen Einschränkungen führen. Auch Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung und Sichtdreiecke an Einmündungen und Kreuzungen müssen jederzeit frei einsehbar bleiben.
Die Verwaltung erinnert außerdem daran, dass nach den Straßenreinigungssatzungen die regelmäßige Reinigung der an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen zu den Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gehört. Hierzu zählen insbesondere die Reinigung des Gehwegs sowie des Rinnsteins. Laub, Unkraut, Schmutz und sonstige Ablagerungen sind regelmäßig zu entfernen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt und das Oberflächenwasser ungehindert über den Rinnstein abfließen kann.
Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzungen und den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass ihre Anpflanzungen nicht in den öffentlichen Bereich hineinwachsen und die ihnen übertragenen Reinigungspflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die Verwaltung bittet daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Grundstücke regelmäßig zu überprüfen, erforderliche Rückschnittarbeiten rechtzeitig durchzuführen sowie Gehwege und Rinnsteine regelmäßig zu reinigen. Mit der Einhaltung dieser Pflichten leisten alle einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zur Funktionsfähigkeit der Straßenentwässerung und zu einem sauberen und gepflegten Ortsbild.
Die Verwaltungsgemeinschaft bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger.

