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Hundezählung 2027

Im Jahr 2027 wird die Verwaltungsgemeinschaft eine Überprüfung der Hundesteuer durchführen. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob alle im Verwaltungsgebiet gehaltenen Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind.

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls fehlende Anmeldungen nachzuholen. Dazu sind Sätze der Hundesteuer für das Verwaltungsgebiet unten aufgeführt.

Sie können Ihren Hund online über unser Bürgerportal anmelden.

https://barmstedt-hoernerkirchen.gover.digital/hund-an-und-abmelden

Stadt Barmstedt
1. Hund: 120,- €
2. Hund: 240,- €
und für jeden weiteren Hund: 360,- €
Gemeinde Bokel
1. Hund: 50,- €
2. Hund: 100,- €
und für jeden weiteren Hund: 150,- €
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
1. Hund: 60,- €
2.Hund: 120,- €
und für jeden weiteren Hund: 180,- €
Gemeinde Osterhorn
1. Hund: 120,- €
2. Hund: 156,- €
und für jeden weiteren Hund: 204,- €
Gemeinde Westerhorn
1. Hund: 100,- €
2. Hund 120,- €
und für jeden weiteren Hund: 180,- €
 

Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens von der Ordnungsbehörde als sog. "gefährlicher Hund" eingestuft werden, werden gesondert versteuert.

Für Rückfragen zur Hundezählung oder zur Hundesteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft gern zur Verfügung:
Telefon: +49 4123 681-148 oder +49 4123 681-146
E-Mail: steuern-abgaben[at]stadt-barmstedt.de

Die Verwaltungsgemeinschaft bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger.