Die Landesregierung hat am 8. April 2025 den zweiten Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne in Schleswig-Holstein zugestimmt. Diese sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume im Land ersetzen. Vom 8. Mai bis 8. August 2025 finden die Beteiligungsverfahren zu den zweiten Entwürfen statt.
Was ist ein Regionalplan und was bedeutet er?
Die Regionalpläne legen mit sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung fest, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen, regionale Grünzüge und Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt. Das bedeutet: Sie bilden die Grundlage für die Planung in den Städten und Gemeinden.
Als Teil des Kreises Pinneberg gehören die Stadt Barmstedt, die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, die Gemeinde Bokel, die Gemeinde Osterhorn und die Gemeinde Westerhorn zum Planungsraum III.
Alle haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Beteiligung zu äußern bzw. teilzunehmen.
➡️ Über das Beteiligungsportal Schleswig-Holstein können Sie Ihre Stellungnahme elektronisch abgeben:
https://www.bolapla-sh.de/verfahren/e651bd21-bef6-42f8-9a6e-cfda0cb9ce81/public/detail
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung Schleswig-Holstein.