Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
- Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
- Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
- Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. |
- Nachweise zu Einkommen,
- Nachweise zu Belastungen.
Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:
+49 4121 4502-3472
|
Fax:
+49 4121 4502-93472
E-Mail:
u.fahrenkrug[at]kreis-pinneberg.de
Web:
kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Soziales.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel:
04123 681-01
|
Fax:
04123 681-260
E-Mail:
soziales[at]stadt-barmstedt.de
Öffnungszeiten:
Rathaus in Barmstedt
Montag und Donnerstag
08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr
Dienstag
08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Freitag
08:00-12:30 Uhr
Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen
Dienstag und Freitag
08:00-12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren)
Tel:
04123 681-182
|
Zimmer:
0.17
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren)
Tel:
04123 681-180
|
Zimmer:
0.07
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren)
Tel:
04123 681-181
|
Zimmer:
0.05
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de