Reisegewerbekarte verlängern lassen
Reisegewerbekarte verlängern lassen
Befristete Reisegewerbekarten können bei der zuständigen Behörde verlängert werden.
Wenn Sie als Schausteller, fliegender Händler oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 .
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
- § 55 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.4 - VwGebV.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel:
04123 681-01
|
Fax:
04123 681-260
E-Mail:
ordnungsamt[at]stadt-barmstedt.de
Öffnungszeiten:
Rathaus in Barmstedt
Montag und Donnerstag
08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr
Dienstag
08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Freitag
08:00-12:30 Uhr
Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen
Dienstag und Freitag
08:00-12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)
Tel:
04123 681-163
|
Zimmer:
0.15
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)
Tel:
04123 681-161
|
Zimmer:
0.13
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)
Tel:
04123 681-168
|
Zimmer:
0.14
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de