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Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.


Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

 

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden).

Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes,
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

 

  • §§ 26, 27, Anlage 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

FeV

GebOSt

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

 

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0  
E-Mail: info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.de
Web: www.kreis-pinneberg.de


Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr)

Frau AladagIcon Vcard

Tel: +49 4121 4502-2438   |   Fax: +49 4121 4502-92439

Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr)

Frau FothIcon Vcard

Tel: +49 4121 4502-2434   |   Fax: +49 4121 4502-92434
E-Mail: k.foth[at]kreis-pinneberg.de

Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr)

Frau JehringIcon Vcard

Tel: +49 4121 4502-2435   |   Fax: +49 4121 4502-92435
E-Mail: s.jehring[at]kreis-pinneberg.de


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