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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-098  

Betreff: stufenweise Erhöhung des Stellenumfangs 1.573050.132.1 Gärtnergehilfe/in
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Schutz, Mark
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Vorlage wurde unter der Nummer 2021-012-1-1 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.03.2022 vorberaten.

 

Für die Gartenpflege des Humburg-Hauses wurde in 2021 die Stelle eines/einer rtnergehilfen/in (1.573050.132.1) im Umfang von 0,25 Vollzeitstellenanteilen geschaffen. Zum 01.08.2021 konnte die Stelle besetzt werden.

 

Anders als seinerzeit angenommen, konnte für die Stelle keine Person gewonnen werden, die die Aufgaben im Nebenverdienst übernimmt; als Hauptverdienst ist das Einkommen aus dieser Stelle nicht auskömmlich.

 

Zum Halten von Fachkräften und zur Deckung des zukünftigen Bedarfs im Bereich Grünflächenpflege wird vorgeschlagen die Vollzeitstellenanteile (VSt) stufenweise in zwei Schritten zur Mitte des Jahres sowie ggf. zum Jahreswechsel zu erhöhen. Die Stelle wird dann im Rahmen des Stellenplans 2023 hinsichtlich einer weiteren Stundenerhöhung erneut beraten.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss  //  Vorberatung

 

Stadtvertretung  // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Der Stundenumfang der Stelle 1.573050.132.1 (Gärtnergehilfen/in) wird zum 01.07.2022 auf 0,5 VSt erhöht, die Mehrstunden sind außerhalb des Humburg-Hauses abzuleisten.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die Erhöhung des Stundeumfangs zum 01.07.2022 bewirkt Mehraufwendungen in Höhe von 5800 EUR bis Jahresende.

 

Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über Minderaufwände durch Wegfall der Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen, sowie der Besetzung einer Beamtenstelle erst zum 01.04.2022.]


Anlage/n:

Beispielanlage

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