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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-337  

Betreff: Beteiligung der Gemeinde Westerhorn an der Schleswig-Holstein Netz AG
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
26.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Während der vergangenen Bürgermeisterrunde vom 20.10.2020 haben sich die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen über die Rahmenbedingungen einer Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG ausgetauscht. Für Partnerkommunen besteht das Recht des Erwerbs von Anteilsscheinen und damit die Möglichkeit, sich am wirtschaftlichen Erfolg der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen.

 

Die Aktien sind nicht frei handelbar, unterliegen keinen Kursschwankungen und werden ausschließlich von der SH Netz AG verkauft und wieder zurückgekauft. Die Anteilsscheine werden aktuell zu einem Preis von 4.987,89 EUR je Aktie ausgegeben. Nach Vorliegen des Jahresabschluss erfolgt durch den Wirtschaftsprüfer eine jährliche Anpassung des Ausgabepreises. Er unterliegt dabei Schwankungen zwischen 100,- und 200,- EUR nach oben oder nach unten. Die nächste Anpassung erfolgt zwischen Mitte und Ende Februar 2021.

 

Die SH Netz AG schüttet bis 2024 eine garantierte Dividende in Höhe von 152,11 EUR je Anteilsschein aus. Darüber hinaus wird eine variable Dividende nach wirtschaftlichem Erfolg des Unternehmens gewährt. Diese lag in den vergangenen Jahren zwischen ca. 20,- und 80,- EUR je Anteilsschein. Auf die Dividende ist der reduzierte Kapitalertragssteuersatz für Kommunen in Höhe von 15 % und auf diesem wiederum der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % abzuführen.

 

Grundsätzlich müssen die Anteilsscheine von den Kommunen 5 Jahre gehalten werden. Im Jahr 2024 besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kapitalgarantie. Die SH Netz AG nimmt die Anteilsscheine in 2024 zum Ausgabepreis wieder zurück. Laut Auskunft der SH Netz AG ist davon auszugehen, dass ab 2024 wieder ein Zeitraum mit garantierter Dividende und einem verbundenen Sonderkündigungsrecht und Kapitalgarantie ausgesprochen wird. Sollten Anteilsanscheine länger als bis zum Jahre 2024 gehalten werden, könnten in 2026 die Anteilsscheine erstmalig veräußert werden. In diesem Fall würde die Kapitalgarantie allerdings nicht greifen.

 

Die nächste Möglichkeit des Anteilserwerbs ist  der Verkaufsstichtag am 23. April 2021. Die Unterlagen müssten bitte spätestens 4 Wochen vorher beim Treuhänder eingehen. Interessierte Kommunen müssen mindestens 21 Anteilsscheine erwerben. Die maximal erhältliche Menge richtet sich nach der Einwohnerzahl, der Gemeindefläche und dem Gas- und/oder Stromabsatz. In 2021 gibt die SH Netz AG für interessierte Kommunen Sonderkonditionen aus, die es erlauben, das Doppelte der maximal erhältlichen Menge an Aktien zu erwerben. Die Mengen stellen sich für die Gemeinde Westerhorn wie folgt dar:

 

Westerhorn  -> regulär max. 122 in 2021 max. 244 Aktien

 

Sollte sich die Gemeinde Westerhorn mit 122 Aktien (aktuell 608.522,58 EUR) an der SH Netz AG beteiligen, könnte mit folgenden Erträgen für die kommenden Jahre gerechnet werden:

 

Die garantierte Dividende in Höhe von 152,11 EUR pro Anteilsschein würde sich auf ca. 18.550 EUR belaufen. Legt man anhand einer Beispielrechnung eine durchschnittliche variable Dividende in Höhe von 40,- EUR pro Anteilsschein zugrunde, würden sich zusätzliche Ausschüttungen in Höhe von 4.880 EUR und somit eine Gesamtausschüttung in Höhe von ca. 23.430 EUR jährlich ergeben. Hiervon sind ca. 3.710 EUR an Steuern in Abzug zu bringen, sodass sich der Nettoertrag auf ca. 19.720 EUR jährlich belaufen würde. Die erstmalige Ausschüttung erfolgt nach der Hauptversammlung im März / April 2022.

 

Zurzeit sind Gemeinden wie Bilsen, Langeln, Heist, Neuendeich, Hasloh, Heidgraben, etc. an der SH Netz AG beteiligt.

 

In den Entwurf des Haushaltes der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021 sind vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 EUR für den Erwerb von Anteilsscheinen eingeplant, damit bei einer Anpassung des Preises der Anteilsscheine nach oben, genügend Haushaltsmittel für den Erwerb der regulären maximalen Anzahl zur Verfügung stehen. Die Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen. Anfang 2021 soll die Thematik im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Gemeindevertretung aufgearbeitet werden. Danach kann abschließend über eine Beteiligung und der Freigabe der Mittel beraten und beschlossen werden. Eine Veranschlagung der Dividende würde nach Aufhebung des Sperrvermerks ab dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Westerhorn. 

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn die Aufnahme von Haushaltsmitteln in Höhe von 700.000 EUR für die Beteiligung der Gemeinde an der Schleswig-Holstein Netz AG. Die Haushaltsmittel werden mit einem Sperrvermerk versehen. Die Beratung und Beschlussfassung über die Freigabe des Sperrvermerkes erfolgt im ersten Sitzungslauf 2021.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Sachverhalt.
 

 

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Anlage/n:

keine

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

 

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