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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-386  

Betreff: Stellenplan 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Heike
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
23.10.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Entwurf des Stellenplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 mit Anlagen zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Grundsätzlich werden in diesem Stellenplan die weiteren Auswirkungen  der Organisationsänderungen lt. Beschluss der Stadtvertretung vom 10.10.2017 umgesetzt. Enthalten sind weiterhin Änderungen, die sich durch die Einführung der Entgelt-Ordnung und die Überarbeitung der Stellenbeschreibungen und -bewertungen ergeben haben.

 

Die Gesamtzahl der Stellen beläuft sich im Haushaltsjahr 2019 auf 90,79 Stellen. Der Anteil der Kernverwaltung beträgt 50,15.

 

Die Änderungen gegenüber 2018 werden wie folgt begründet:

 

 

Teil A – Verwaltung

 

 

  

Rathaus

Archiv:

(Anlage: Auszug aus dem Archivgesetz Schl.-Holst.)

 

Die Stelle zur Erstellung des Verwaltungsarchives ist im Stellenplan enthalten, jedoch wurde sie im Soll von 1 auf 0 gesetzt. Die Aufgaben werden derzeit nicht in vollem Umfang nach diesem Gesetz ausgeführt. Eine Zusammenarbeit mit dem Amt Rantzau ist geplant und bereits auf Wunsch des Amtsdirektors des Amtes vorbesprochen.

 

SchulIT:

 

Sachgebiet Schulen, Sport, Kultur

 

Einrichtung einer Teilzeitzeitstelle zur Koordination von Digitalisierungsmaßnahmen an den Schulen (EG 9 b/ EG 10)

 

Im Sachgebiet bedarf es einer zusätzlichen Kraft, die als Kontaktperson für Fragen der Medienentwicklung und Digitalisierung mit Schulen, übergeordneten Behörden und Dienstleistungsunternehmen zusammenarbeitet, die Umsetzung von Projekten überwacht und die Umsetzung für den Schulträger koordiniert.

Das Aufgabengebiet umfasst weiter die Planung und Einführung neuer zentraler Systemkomponenten, die Systemkoordination, das Sicherheitsmanagement und den Benutzerservice. Außerdem sind die möglichen finanziellen Förderungen zu beantragen. Es werden dazu fachliche Kompetenzen in den Bereichen: WLAN- und Netzwerktechnik, Präsentationstechnik und Mobility, übergreifende IT-Anwendungen, EDV-Administration sowie Prozessoptimierung mit IT benötigt, die im Sachgebiet nicht vorliegen.

Darüber hinaus wird eine zukünftige Aufgabe darin bestehen, landesweite schulische IT-Lösungen mit den in Barmstedt aufgebauten Lösungen zu verbinden.

 

Der Einsatz von EDV für Unterrichtszwecke  in den Schulen ist erheblich gewachsen. Bisher wurden die zunächst vereinzelt genutzten PCs, dann die EDV-Räume der einzelnen Schulen und  jetzt auch einzelne Arbeitsplätze in einigen Klassenräumen durch Lehrkräfte beschafft und betreut.

Die Entwicklung geht jedoch zu einer erheblich erweiterten Nutzung von IT im Unterricht. Die Lehrpläne wurden zwischenzeitlich angepasst und es handelt sich hierbei um Sachbedarfe der Schulen, wofür in der Verantwortung der Schulträger, also die Stadt, zuständig ist (§ 48 (1) Nr. 4 SchulG SH).

Hinzu kommt, dass Lehrer/-innen in den Schulen als Pädagogen ihrer Tätigkeit entsprechend nachzukommen haben (Erfüllung des Bildungsauftrages) und dafür vom Land keine Zeit- und Stundenanteile zur Verfügung gestellt bekommen.

Um die Barmstedter Schulen mit zukunftsfähiger digitaler Technik auszustatten und vor allem zu betreiben, bedarf es einer erheblichen Professionalisierung auf Seiten des Schulträgers.

Dabei ist zu bedenken, dass die schulische IT eine andere Struktur aufweist, als die IT der städtischen Verwaltung, die von Extern (kommunIT) betreut wird.

Die Schulen erarbeiten derzeit die pädagogischen Konzepte, die in einem Katalog der zu beschaffenden Technik an die Verwaltung gegeben werden. Dabei werden beide Seiten intensiv vom IQSH beraten. Im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport am 10.9.18 betonte Herr Lange vom  IQSH das dringende Erfordernis einer Schnittstelle in der Verwaltung. Diese bündelt die Anforderungen und bildet auch die Verbindung zur Kommunalpolitik.

Es hat sich im Laufe der Beratung durch das IQSH und durch Erfahrungen anderer Schulträger gezeigt, dass eine Koordinierung zwischen Verwaltung, Politik und Schulen gepaart mit einem hohen Sachverstand im Bereich schulische IT eine wesentliche Gelingensbedingung für die erfolgreiche Digitalisierung von Schulen darstellt.

Um eine kostengünstige und zielführende Beschaffung und Weiterentwicklung der schulischen IT sicherstellen zu können, bedarf es des dauerhaften Einsatzes einer Kraft, die mit dem entsprechenden Sachverstand ausgestattet ist.

Die Administration der Netzwerke und der technische Support soll durch einen Dienstleister erfolgen. Die Arbeit des/ der Dienstleister muss von Seiten der Stadt fachgerecht kontrolliert werden können.

 

Zunächst wird für die Stadt von einem Bedarf von einer 0,5-Stelle ausgegangen. Bei der Erarbeitung der Konzepte sind auch die Grundschulen des Amtes Rantzau beteiligt. Die vorgesehene Kraft soll mit einem Stellenanteil von 0,25 gegen Kostenerstattung für das Amt tätig sein.

Im Rahmen der Schulträgertagung wurde vom IQSH empfohlen, auch eine Kooperation mit weiteren umliegenden Schulträgern anzustreben, um Koordinationsstellen gemeinsam zu betreiben und zukünftig auszulasten zu können.

 

 

 

FB Bauen:

Die bisherige  mit einem Anteil von 0,87 ausgewiesene Stelle im FB soll auf 1,0 aufgestockt werden. Grundsätzlich besteht der Anspruch Beamter auf Vollzeitbeschäftigung. Die Beschränkung auf einen Anteil von 0,87 war auf den damaligen Wunsch der Mitarbeiterin erfolgt; diese persönlich bedingte Verminderung hätte sich im Stellenplan nur im Rahmen der „tatsächlichen Besetzung am 30.6. des Vorjahres“ auswirken sollen. Die Stelle an sich sollte Vollzeit bleiben.

 

 

 

 

 

Einrichtungen

 

Jugendzentrum / Schulsozialarbeit

Seitens des FB Bürgerservice wurde folgender Antrag gestellt:

 

Das Jugendzentrum Barmstedt hat folgende Öffnungszeiten:

Montag-Mittwoch     12.30 -  20.00 Uhr    -> 22,5 Stunden

Donnerstag u. Freitag    14.30 - 20.00 Uhr   -> 11 Stunden      gesamt 33,5 Stunden.

 

Lt. Stellenplan ist folgendes Personal eingesetzt:

Stadtjugendpfleger EGS12 Vollzeit  (39 Std.)

Erzieher/in  EG S8b  0,88 (34 Std.)

Erzieher/in EG S6 (35 Std.)

Betreuungskraft S6/S8b (18 Std.)

Betreuungskraft S6/S8b (18 Std).

Daneben werden noch 1-2  Honorarkräfte und ein BUFDI beschäftigt.

 

Das Jugendzentrum wird von rd. 50 Kindern und Jugendlichen täglich besucht. Dazu kommt das Angebot für die Offene Ganztagsschule Barmstedt. 

 

Der Leiter des Jugendzentrums – gleichzeitig Stadtjugendpfleger- hat zunehmend administrative und verwaltende Aufgaben.

Dazu übernimmt er die Vorgesetztenfunktion und Koordinierung der Schulsozialarbeit. Diese wurde seit 2008 kontinuierlich ausgebaut. Inzwischen sind 6 Kräfte an den verschiedenen Schulen beschäftigt.

Die Schulsozialarbeit betreut derzeit ca. 2000 Schüler/innen. Aufgabe des Stadtjugendpflegers ist die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Vorgesetzten-Funkton (Dienst- und Fachaufsicht).

Eine Anpassung der Stellenbemessung wurde bisher nicht durchgeführt. Aufgrund der Unterstellung der Schulsozialarbeiterinnen erfolgte 2015 eine Anpassung der Eingruppierung von EG S11 in die EG S12.  Eine weitere Bewertung der Stelle des Stadtjugendpflegers, die jetzt die weitreichenden konzeptionellen und übergreifenden Arbeiten im Bereich der Jugendarbeit berücksichtigt, hat eine Eingruppierung in die EG S15 ergeben (vergleichbar mit EG 10/A10).

 

Um den Stadtjugendpfleger auch zeitlich zu entlasten wird vorgeschlagen, eine im Herbst 2019 freiwerdende BetreuerInnen-Stelle (S6) vom Umfang von 18 H/Woche auf Vollzeit zu erweitern und mit einer / einem Sozialpädagogin / Sozialpädagogen zu besetzen.

 

  

Bauhof:

Ein Handwerker arbeitet seit Jahren mit einem Stellenanteil von 0,77. Seinerzeit wurde die Stelle an seine Arbeitszeit angepasst; tatsächlich notwendig ist jedoch eigentlich die ganze Stelle. Ab 1.10.18 hat der Mitarbeiter seine wöchentlich Arbeitszeit auf eine 0,5-Stelle reduziert (Anspruch besteht). Eine Besetzung einer übrigen 0,22-Stelle erscheint aussichtslos. Nunmehr sollte die (aufgrund persönlicher Wünsche erfolgte) Reduzierung der Stelle von 1,0 auf 0.77 zurückgenommen werden.

 

 

Grundsätzlich ist eine Aufgabenkritik weiterhin notwendig. Ob die zu erwartenden Aufgabenzuwächse auf Dauer mit dem derzeitigen Personalbestand der Kernverwaltung aufgefangen werden können, bedarf auch weiterhin einer laufenden Überprüfung und ggf. Anpassung.

 

Zu berücksichtigen sind auch krankheitsbedingte Ausfälle. Unterbesetzungen und krankheitsbedingte Ausfälle führen zu erheblichen Mehrbelastungen der Leistungsträger/innen und zu Defiziten in der Aufgabenerledigung. Damit dies nicht zu weiteren negativen Auswirkungen führt, muss  rechtzeitig gegengesteuert werden.

 

Bei allen Personalentscheidungen sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die bei Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Hörnerkirchen getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

 

 

Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) / Standesamt – Personalabordnungen

Unverändert bleiben zwei unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen zum Jobcenter abgeordnet. Eine Mitarbeiterin ist zum Amt Rantzau abgeordnet. Die Abordnungen sind unbefristet. Gem. GemHVO sind Stellen von abgeordneten Mitarbeiter/innen im Stellenplan nachrichtlich aufzuführen. Dies ist im vorliegenden Plan berücksichtigt worden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziff.13 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

.

 

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Beschlussvorschlag:


Dem vorliegenden Stellenplan wird zugestimmt. Haushaltsmittel sind entsprechend des Stellenplanes für 2019 einzustellen. Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, den Stellenplan als Teil des Haushaltsplanes 2019 zu beschließen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen der zusätzlichen Stellen(-anteile):

Archiv-Stelle EG 6: rd. 48.000 Euro jährl. abzgl. Kostenerstattung Amt Rantzau (Umfang noch unbekannt)

SchulIT: 0,75 Stelle EG 9b/10 rd. 49.000 - Kostenerstattung Amt Rantzau 0,25 –Stelle: 16.000€.

Stelle Jugendzentrum ab 1.11.19 von 0,47 EGS8a auf 1,0 S11: 2019 5.000€;  ab 2020 jährlich +30.000€

Ausweitung Stelle Bau von 0,87 auf 1,0-Stelle: rd. 5.200€

Ausweitung Stelle Bauhof von 0,77 auf 1,0: rd. 11.500€

 

 

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Anlage/n:

Stellenplanentwurf mit Querschnitt und Veränderungsliste
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ArchivG_SH (76 KB)      
Anlage 2 2 Stellenplan 2019 (89 KB)      
Stammbaum:
VO/2018-386   Stellenplan 2019   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2018-386-1   Stellenplan 2019 -Ergänzungsvorlage-   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt

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Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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