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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-380  

Betreff: Veränderung in der Betriebsweise der Klärteichanlage Osterhorn
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn
20.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Auf Grund der extremen Wetterlage im Sommer 2018, machen sich die Politiker der Gemeinde Osterhorn Gedanken darüber, wie die derzeit unbelüftete Teichkläranlage für die zukünftigen Anforderungen verändert werden kann.

 

Die Messungen des Sauerstoffgehalts in den Klärbecken zeigen auf, dass durch die derzeit natürliche Belüftung nicht immer genügend Sauerstoff für die Klärung vorhanden ist. Aus diesem Grund hat der Bürgermeister am 12.07.2018 einem Wendellüfter des WZV im zweiten Klärteich eingebaut und betrieben. Hierdurch konnte der Sauerstoffgehalt im Abwasser deutlich erhöht werden.

 

Ein weiterer Grund für die Überlegungen die Betriebsweise der Klärteichanlage zu verändern liegt in der Bemessung der Anlage. Die im Jahr 1983 in Betrieb genommene Anlage wurde auf 370 Einwohnergleichwerte (EW) ausgelegt. Eine in Zusammenarbeit mit dem Kreis Pinneberg durchgeführte Nachrechnung zeigt, dass die Grenze dieser Anlage bei 452 EW´s liegt. Eine Veränderung der Betriebsweis durch eine Zwangsbelüftung durch Wendelbelüfter könnte die Grenze auf 500EW erhöhen (Berechnung eines externen Anbieters).

 

Diese Überlegungen wurden am 24.08.2018 Herrn Knittel vom Kreis Pinneberg vorgestellt. Herr Knittel signalisierte, dass der Kreis Pinneberg den grundsätzlichen Überlegungen der Gemeinde Osterhorn positiv gegenüber steht. Für eine abschließende Stellungnahme braucht der Kreis Pinneberg eine Überarbeitung des Erläuterungsbericht, eine Aussage über die geplanten neuen Grundstücke und ggf. eine Nachberechnung der Klärteichanlage Osterhorn.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Nachweis der natürlich belüsteten Klärteichanlage Osterhorn Stand 2009

Angebot für Wendelbelüfter (nicht öffentlich)
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachweis der natürlichen Klärteichanlage Osterhorn aus den Jahr 2009 (289 KB)      

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