Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung schlägt Herr Kuberzig vor, über den Haushaltsplan in einem Durchgang abzustimmen. Die meisten Ansätze wurden bereits in den vorangehenden Sitzungen beschlossen, außerdem handelt es sich bei vielen Ansätzen um verpflichtende Aufgaben.
Herr Kuberzig fragt, ob es noch Unklarheiten gibt.
Herr Gottschalk stellt folgende Fragen:
313101.448203: Die Erläuterung ist irreführend. Dies wird seitens der Verwaltung bestätigt.
Anmerkung der Verwaltung:
Die neue Beschreibung lautet:
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung (30.07.2019) standen 100 Betten für die Unterbringung zur Verfügung. Um den geringeren Gebührensatz für die Unterbringung von Familien planungsrechtlich gerecht zu werden, erfolgt eine Berechnung des Haushaltsansatzes mit einer Auslastung der Betten von 55 % (421,00 € x 12 Monate x 55%).
Bisheriher Ansatz: 303.000 €
HH-Stelle: 436000.162100
Hintergrund für diese Berechnung ist, dass für Einzelpersonen wesentlich höhere Erstattung stattfinden als für Familienverbände. Um einen relativ realistischen Haushaltsansatz zu ermitteln, wurde diese Art der Berechnung gewählt.
Konto 361010.414100
Für den U3 Ausbau werden Fördermittel in Höhe von 130.000€ eingeplant. Herr Gottschalk fragt nach, ob es sich hier um den gesamten Ansatz 2020 handelt und in welcher Höhe diese Förderung künftig fließen wird.
Hierzu wird erläutert, dass das Land ab dem 01.08.2020 alle Förderungen bündelt und in einem Betrag über den Kreis den Kommunen zur Verfügung stellt. Eine separate U3 Förderung gibt es dann nicht mehr. Für 2020 wird noch der gesamte Ansatz als Einnahme erwartet.
Konto 361010.531802
Hierzu führt Herr Gottschalk aus, dass die zusätzliche Krippengruppe mit 97.000 € eingeplant wurde. Er fragt an, ob die zusätzliche Krippengruppe sich bereits im Betrieb befindet.
Herr Dr. Pawlas berichtet über den derzeitigen Stand der Outdoorgruppe. Der Bauwagen wird nicht mehr angeschafft, die Kinder können im Notfall in einer Räumlichkeit des Bauernhofes unterkommen. Derzeit wird noch die notwendige Nutzungsänderung beim Kreisbauamt beantragt. Sobald eine Baugenehmigung vorliegt, kann der Umbau der Krippengruppe erfolgen und der Betrieb aufgenommen werden.
Konto 361010.531801 / 361010.531810 / 361010.531850
Herr Gottschalk führt zu diesen Positionen aus, dass die Förderungen der Ausbildung der Erzieher davon abhängig gemacht wurde, dass der Bund sein Förderprogramm beibehält. Dies ist nun nicht der Fall, gibt es andere Möglichkeiten, die entfallende Förderung des Bundes zu kompensieren?
Hierzu wird ausgeführt, dass der Kreis Pinneberg überlegt, die Förderungen zu übernehmen. Eine endgültige Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor. Für den Haushalt 2020 haben diese Beträge keine Auswirkung, insofern verbleiben die Förderbeträge in der Finanzplanung 2021-2023.
Weitere Anfragen werden nicht gestellt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023
gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de