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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Antrag der CDU-Fraktion Brande-Hörnerkirchen auf Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige a) Geschwindigkeitsanzeige b) Bericht Verkehrssicherheit  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Im Anschluss an die Sitzung wird ein kleiner Imbiss für die Mitglieder der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen gereicht.
VO/2018-479 Antrag der CDU-Fraktion Brande-Hörnerkirchen auf Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu a):

Herr Schütz erläutert, dass der Antrag auf die Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige, die dauerhaft in Hörnerkirchen fest installiert werden soll, modifiziert werden soll.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung einer Geschwindigkeitanzeige.
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

 13

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Zu b):

Herr Harms berichtet von einem Termin  mit Frau Dräger von der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg. Nach Aussage des Kreises müssten aussagekräftige Messergebnisse vorliegen um Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, bzw. Verkehrssicherheit durchzusetzen. Um an der Ecke vor dem alten Wohnheim eine Tempo-30-Regelung einzuführen, müsste die gemeinde Westerhorn einen entsprechenden Antrag stellen.

 

Herr Fischer berichtet, dass es viel einfacher sein wird entsprechende Maßnahmen durchzusetzen, wenn die Gemeinde Eigentümer der Straße geworden ist. Die Übereignung ist in Arbeit, die Gemeinden Westerhorn und Brande-Hörnerkirchen haben schon ihre Unterschrift hierzu schon geleistet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Einführung einer Tempo-30-Zone in der Rosentwiete, unter Hinweis auf die anstehende Übereignung der Straße zu stellen.

 

 

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