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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 b BauGB  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2018-120 Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 b BauGB
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert, dass es sich hier um die gleiche Fläche handelt wir unter TOP 8 beraten wurde.

 

Der Beschlussvorschlag wird dahingehend geändert, dass die Worte „und Kindertagesstätte“ aus dem Beschlussvorschlag gestrichen wird.

 

Nach ausführlicher Beratung wird über den Beschlussvorschlag als Empfehlung an die Stadtvertretung wie folgt abgestimmt:

 

 

 


Beschluss:



 

  1. Für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziel verfolgt: Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet.

 

  1. Der Ausfestellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB soll schrifltich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen..
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

3

Nein- Stimmen:

4

Enthaltungen:

2

 

 

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