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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Digitale Sitzung des Bauausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Digitale Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Mo, 17.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:38 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 5  
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB der Gemeinde Heede hier: Stellungnahme der Stadt Barmstedt zum B-Plan Nr. 7 sowie der 4. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Heede  
Enthält Anlagen
VO/2022-006  
Ö 6  
Lückenschluss für die Beleuchtung rund um den Rantzauer See  
Enthält Anlagen
VO/2021-403  
Ö 7  
Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2022 - 2025  
Enthält Anlagen
VO/2021-312  
Ö 8  
Aufstellung des B-Planes Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich "August-Christen-Straße", westlich der "Schulstraße" und südlich der "Feldstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021-402  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und nördlich der „Feldstraße“ wird der B-Plan Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Schwerpunkt der Planung beinhaltet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

     4.   Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die    

           allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in  

           Form einer Auslegung durchgeführt werden.

   
    17.01.2022 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. r das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und nördlich der „Feldstraße“ wird der B-Plan Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Schwerpunkt der Planung beinhaltet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Nahversorgung, Schulerweiterung und Wohnbebauung.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

     4.   Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die    

           allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in  

           Form einer Auslegung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

10
0

1

   
    08.02.2022 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. r das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und nördlich der „Feldstraße“ wird der B-Plan Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Schwerpunkt der Planung beinhaltet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Nahversorgung, Schulerweiterung und Wohnbebauung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Auslegung durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 9  
Sachstandsbericht BV Johannisstraße Stellplätze  
Enthält Anlagen
VO/2021-410  
N 10     Grundstücksangelegenheiten      
N 11     Dispense      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sachstandsbericht Tartanbahn (337 KB)      
Anlage 2 2 Bericht der Unfallkasse zur Tartanbahn (35 KB)      

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