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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn
Datum: Mi, 15.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
Zusatz: Für die Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn gilt die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument sind vorzulegen. Eine Testung vor Ort ist 15 Minuten vor Sitzungsbeginn möglich.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 22.09.2021  
SI/GVW/0055/21  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 7  
2.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 12.12.2014  
Enthält Anlagen
VO/2021-288  
Ö 8  
3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014  
Enthält Anlagen
VO/2021-249  
Ö 9  
Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
VO/2021-305  
Ö 10  
Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021-363  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 (Innenbereichssatzung) der Gemeinde Westerhorn für den Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffent-licher Belange hat die Gemeindevertretung Westerhorn mit folgendem Ergebnis ge-

prüft:

Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen behördlichen und privaten Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Westerhorn die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 für den Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen.

 

  1. Der Beschluss der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

--

   
    15.12.2021 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Die hrend der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 (Innenbereichssatzung) der Gemeinde Westerhorn für den Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffent-licher Belange hat die Gemeindevertretung Westerhorn mit folgendem Ergebnis ge-

prüft:

Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen behördlichen und privaten Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Westerhorn die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 für den Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen.

 

  1. Der Beschluss der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

--

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 11  
Sitzungskalender 2022  
Enthält Anlagen
VO/2021-284  
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 13  
Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten)      
N 14     Vertragsangelegenheiten      
N 15     Grundstücksangelegenheiten      
N 16     B-Plan Nr. 15 "Mischgebiet südlich Bahnhofstraße" südlich der "Bahnhofstraße" und des "Buchenweges", westlich der "Bokelseßer Straße" und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel, hier: Erstellung von Vergaberichtlinien für die Grundstücke      
Ö 17  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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