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Vorlage - VO/2020-291
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Sachverhalt:
Auf der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung am 07.09.2020 wurde die Planung des Bauvorhabens Düsterlohe vorgestellt. Laut Beschluss des Ausschusses sollte auf Grundlage der vorgestellten Planung das Bauprogramm für den Ausbau der Düsterlohe erstellt werden. Dieses Bauprogramm liegt dieser Vorlage bei.
In diesem Bauprogramm sind, wie von einigen Anliegern gewünscht, verkehrsberuhigende Einbauten in Form von mobilen Pflanzkübeln vorgesehen.
Eine Überprüfung der Grenzverläufe durch einen Vermesser hat gezeigt, dass das für diesen Bereich vorhandene ALK bis zu 60 cm von den tatsächlichen Grenzverläufen abweicht. Um sicherzustellen, dass wir mit den öffentlichen Verkehrsflächen auf öffentlichen Grund liegen, wurden die Ausbaubreiten teilweise verringert.
Der gewünsche Einbau einer Querungshilfe im Bereich der Kreuzung Düsterlohe/Bornkamp ist durch die Schaffung einer Pflasterfläche in Betonstein Rechnung getragen worden. Diese Änderung bedarf jedoch noch der Zustimmung des Kreises Pinneberg.
Den Wunsch einiger Anlieger, auf einen Belagwechsel im Bereich des Zufahrtsstraßen zu verzichten, haben wir nicht Rechnung getragen. Dem Argument, dass solch ein Belagswechsel zu Lärmbelästigung führt, können wir nicht folgen. Diese Ausbauvariante wurde in Barmstedt schon an einigen Straßen eingebaut. Rückmeldungen über Lärmbelästigung hat es in diesen Straßen nicht gegeben. Der Verweis auf die Gärtnerstraße in Elmshorn ist aus unserer Sicht nur bedingt richtig. In dieser Straße gibt es einen Belagswechsel, jedoch weist der Einbau einen Höhenunterschied auf, der zu einem deutlichen Fahrgeräusch führt. Bei der Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit von 30 km/h ist die Geräuschentwicklung kaum hörbar. Da sich ein Teil der Autofahrer in diesem stark befahrenen Bereich nicht an die Vorgaben hält, kommt es zu deutlichen Geräuschen. Damit ein solcher Zustand in der Düsterlohe nicht auftritt wird die Pflasterfläche höhengleich eingebaut.
In der letzten Bauausschusssitzung wurde angefragt, warum in der Düsterlohe teilweise eine Einbahnstraße geplant wurde. In einer Vorplanung war geplant, dass ein Teil der Düsterlohe durch Poller abgegrenzt werden. Diese Variante wurde verworfen, da die vorhandene öffentliche Fläche in einem Teil der Düsterlohe einen Begegnungsverkehr nicht zulässt.
Aus Sicht des Fachamtes beinhaltet das vorliegende Bauprogramm einen Großteil der von den Anwohnern gewünschten Ausbaumerkmale.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
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Beschlussvorschlag:
Es wird Beschlossen den Ausbau der Düsterlohe gemäß des vorliegenden Bauprogrammes durchzuführen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ausbaukosten für die Straße Düsterlohe liegen nach Kostenschätzung bei 1.750.000,00 €
Anlage/n:
Bauprogramm der Stadt Barmstedt für die Erneuerung der Straße Düsterlohe
Lagepläne für das BV Düsterlohe I-III
gez. Dieckmann
Fachbereichsleiter.
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