Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragestunde
Während jeder Gemeinde- oder Stadtvertretung sowie den Ausschusssitzungen gibt es eine öffentliche Einwohnerfragestunde. Jede/r Einwohner/in kann dort sein/ihr Anliegen vortragen. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen schriftlich zu stellen, diese werden dann nach der Prüfung von der/dem Vorsitzenden in der Sitzung vorgestellt. Die Antwort erhalten Sie während der Sitzung oder Sie können diese der Niederschrift entnehmen.
Allgemeine Regeln:
Ihre Anfrage muss sich auf Angelegenheiten der Gemeinde/Stadt beziehen.
Die Anfrage muss kurz und sachlich formuliert sein.
Ihr Anfrage muss spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung (morgens um 9:30 Uhr) im Rathaus vorliegen.
Der/Die Vorsitzende des jeweiligen Gremiums entscheidet über die Zulassung der Anfrage.
Nicht zugelassen sind beispielsweise Anfragen, die bereits in den beiden vorherigen Fragestunden behandelt wurden.
Außerdem dürfen die Anfragen keine Unwahrheiten, Wertungen oder gar Beleidigungen enthalten.
Unzulässig sind ebenfalls Themen, die öffentlich gar nicht behandelt werden dürfen, z.B. wegen des Datenschutzes.
Geänderte Öffnungszeiten wegen Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung und der entsprechenden Maßnahmen der Landesregierung, sind das Rathaus in Barmstedt und das Bürgerbüro in Hörnerkirchen ab Mittwoch, den 16.12.2020, bis auf weiteres geschlossen. Die Öffnung des Bürgerbüros am ersten Samstag im Monat entfällt für Januar 2021 ebenfalls. Die Mitarbeiter/innen sind weiterhin telefonisch, postalisch oder per E-Mail erreichbar. Für unaufschiebbare Angelegenheiten werden durch die Mitarbeiter/innen Termine vergeben. Bitte beachten Sie die Hygieneregelungen im Rathaus!
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info@stadt-barmstedt.de
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