Beratung für Menschen mit Behinderung - Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch
Leistungsbeschreibung
Die Behindertenberatung beantwortet Fragen zum Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), das heißt zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Nachteilsausgleiche.
Zuständig
Behindertenbeauftragte
Schultwiete 3
25355 Heede
Karte anzeigen
Telefon: 0176/61 038 523
E-Mail oder Kontaktformular
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